Arbeits- und Sozialrecht
In der Bundesrepublik Deutschland existiert – trotz vieler dahin gehender Ansätze – kein einheitliches Arbeitsrechtsgesetzbuch. Das deutsche Arbeitsrecht ist vielmehr in eine große Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften zergliedert.
Davon ist sowohl das Individualarbeitsrecht, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt wird als auch das kollektive Arbeitsrecht in Gestalt von Tarifrecht, Betriebsverfassungs- und Unternehmensmitbestimmungsrecht betroffenen. Hinzu kommt eine in weiten Teilen stärker an Einzelfallentscheidungen als an einheitlichen Linien ausgerichtete Rechtsprechung der Instanzgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und in zunehmendem Maße des Europäischen Gerichtshofs.
Diese Unübersichtlichkeit geht zu Lasten der Rechtsicherheit und Rechtklarheit für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht muss wieder seine ursprüngliche Funktion eines Ordnungsrahmens für den Arbeitsmarkt erfüllen. Die Reform des Kündigungsschutzes durch die Ergänzung einer Abfindungsoption, die Sicherung der Tarifeinheit und notwendige Änderungen in der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung sind nur einige Beispiele für den dringenden Reformbedarf im deutschen Arbeitsrecht.
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Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.











