ALG II
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II am 1. Januar 2005 war ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.
Die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II muss ein wirksames Schutzsystem vor Armut sein und jedem Hilfebedürftigen eine menschenwürdige Existenz sichern. Hierzu muss das Arbeitslosengeld II konsequent im Sinne von „Fordern und Fördern“ auf die Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Die Aufnahme niedrig entlohnter Vollzeit-Tätigkeiten muss attraktiver sein als der Bezug staatlicher Transferleistungen (Lohnabstandsgebot).
Aktuelle Entwicklung
Im Zuge des Vermittlungsverfahrens haben sich die beteiligten Parteien im Februar 2011 darauf geeinigt, dass der Regelbedarf rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 Euro steigt. Am 1. Januar 2012 erfolgt eine Erhöhung um weitere 3 Euro. Zukünftig gilt für alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende ein erhöhter Regelbedarf von 364 Euro.
Die Regelbedarfe für Kinder bleiben bis zur nächsten Anpassung zum 1.1.2012 unverändert. Zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf profitieren rund 2,5 Millionen Kinder von dem sogenannten Bildungspaket. Das Bildungspaket leistet insbesondere eine gezielte Förderung durch Sach- und Dienstleistungen. Es besteht aus dem Schulbasispaket für den Schulbedarf samt Kostenübernahme für eintägige Ausflüge, der Lernförderung, einem Zuschuss zum Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten und einem Teilhabebudget für Vereins-, Kultur- und Sportangebote.
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema ALG II steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.




