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Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

Arbeits- und Sozialrecht

Antidiskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem die vier Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz geht über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus: Es schafft neue Regulierungen im allgemeinen Zivilrecht, in dem das Benachteiligungsverbot auf die Merkmale  Alter,  Behinderung,  Religion sowie  sexuelle Orientierung ausgedehnt wird. Die EU-Richtlinie bezieht sich dagegen nur  auf die Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht.

Auch vor dem Inkraftreten des AGG waren Diskriminierungen im deutschen Recht verboten. Das AGG mit seiner Überregulierung hat für die Unternehmen somit zu mehr Bürokratie, Kosten und zu Rechtsunsicherheit geführt.

Aktuelle Entwicklungen

Für die Unternehmen ist durch das Gesetz ein bürokratischer und kostenträchtiger Begründungs- und Argumentationsaufwand entstanden. Nach Auskunft der Arbeitsgerichte ist das AGG ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch. Die bestehende Rechtsunsicherheit wird durch die höchstrichterliche europäische Rechtsprechung noch verstärkt. Beispielsweise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil „Feryn“ vom 10. Juli 2008 (C-54/07) entschieden, dass eine Diskriminierung auch dann vorliegen kann, wenn es gar keine Diskriminierten gibt. In diesem Fall könne eben der Antidiskriminierungsverein Schadenersatzansprüche haben. Die EU-Kommission plant die Ausweitung der bestehenden Richtlinien auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, für die kein Regelungsbedarf ersichtlich ist.

UVN Position

Diskriminierungen sind kein Problem im betrieblichen Miteinander. Arbeitgeber lehnen jede willkürliche Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmer ab. Gesetzliche Regelungen, die inhaltlich über die der EU-Richtlinie hinausgehen, führen ausschließlich zu zusätzlichen Kosten, bürokratischem Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten. Solche Überregulierungen behindern freiwillige Maßnahmen der Unternehmen.   

Kontakt UVN

Für Fragen und Anregungen rund um die Antidiskriminierungsrichtlinie steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.

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