Kündigungsschutz
Im Individualarbeitsrecht zeigt sich am Beispiel des Kündigungsschutzgesetzes und der Praxis von Kündigungsschutzklagen die Zersplitterung des deutschen Arbeitsrechts und die daraus folgende Unklarheit und fehlende Rechtssicherheit in besonderer Weise.
Gesetzliche Grundlagen für den Kündigungsschutz finden sich neben der zentralen Kodifizierung im Kündigungsschutzgesetz zusätzlich in zahlreichen Spezialgesetzen. Ein solcher besonderer Kündigungsschutz besteht z.B. für Betriebsräte, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende sowie während der Elternzeit und des Mutterschutzes.
Die UVN setzen sich ebenso wie die BDA für die Modernisierung und Flexibilisierung eines nicht mehr zeitgemäßen deutschen Kündigungsschutzrechts ein, um dessen beschäftigungshemmende Wirkung zu überwinden. Alle belastbaren wirtschaftspolitischen Studien belegen den Zusammenhang zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und einem starren Beschäftigungsschutz. Wer die Bereitschaft unterstützen will, neue Beschäftigung zu schaffen, kommt an einer Reform des Kündigungsschutzes nicht vorbei.
Eine zentrale Voraussetzung sind verlässliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer Arbeitsverhältnisse beendet werden können. Durch die Einführung einer Abfindungsoption kann ein Höchstmaß an Kalkulierbarkeit und Rechtssicherheit geschaffen werden, ohne dass für bestehende Arbeitsverhältnisse etwas am Kündigungsschutz geändert oder verschlechtert würde. Danach erhält der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine Abfindung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Das System der Abfindungsoption stärkt außerdem die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit.
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Kündigungsschutz steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.




