Mindestlohn
Unter einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn versteht man eine vom Staat festgelegte Lohnuntergrenze, die einheitlich für alle Branchen gilt. Im Gegensatz dazu stehen Branchenmindestlöhne, die mithilfe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. dem Mindestarbeitsbedingungengesetzes festgesetzt werden und nur in einer bestimmten Branche gelten.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Verbindung mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz ermöglicht ein weitgehendes staatliches Lohndiktat. In den Branchen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag durch Rechtsverordnung auf die gesamte Branche erstrecken. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz ermöglicht in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten. Über 98 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten verfügen über ein existenzsicherndes Einkommen. Arbeitnehmern, die ein solches z.B. wegen fehlender Qualifikation nicht erzielen können, gewährleistet das ALG II ein Mindesteinkommen.
Aktuelle Entwicklungen
2009 wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geändert und auf weitere Branchen erstreckt. Die Aufnahme zusätzlicher Branchen in das Entsendegesetz kann nur in Betracht kommen, wenn unerwünschte soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewiesen sind und ein Mindestlohntarifvertrag gilt, der zuvor nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens der Übergangsreglungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011.
UVN Position
Die verfassungsrechtlich in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierte Tarifautonomie umfasst das Recht der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber /Gewerkschaften) Löhne und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge selbstständig und im Wesentlichen ohne staatlichen Einfluss auszuhandeln. Staatliche Eingriffe in die Lohngestaltung sind ein Angriff auf das historisch gewachsene, funktionierende und seit Jahrzehnte bewährte Tarifsystem und damit zugleich auch ein Angriff auf die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie.
Gerade geringqualifizierte Langzeitarbeitslose hätten durch gesetzliche Mindestlöhne weniger Chancen auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus behindern diese die Flexibilität von Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Mindestlohn steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.




