Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem und stellt eine soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge dar. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Kranken-, Unfall-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und bietet somit wirksamen finanziellen Schutz vor den versicherten Risiken.
Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit des deutschen Sozialversicherungssystems haben sich im Zuge der europäischen Integration und der Globalisierung der Wirtschaft nachhaltig verändert. Die deutsche Wirtschaft muss sich dem verstärkten internationalen Wettbewerb um Investitionen und Arbeitsplätze stellen. Das setzt eine Entlastung der Unternehmen bei den Arbeitskosten voraus.
Eine kontinuierlich gestiegene Lebenserwartung und die jahrzehntelange Frühverrentungspraxis haben die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den letzten 50 Jahren um 80 % steigen lassen – von weniger als 10 Jahren Anfang der 1960er Jahre auf heute rund 18 Jahre. Ohne eine Anpassung der Lebensarbeitszeit an die zunehmende Lebenserwartung ist das deutsche Sozialsystem auf Dauer nicht finanzierbar.
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Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Sozialversicherung steht Ihnen Frau Birgit Stehl gerne zur Verfügung.




