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Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

Arbeitsmarkt / Beschäftigung

Zeitarbeit

Neben den Arbeitszeitregelungen ist die Zeitarbeit eine der wichtigsten Flexibilisierungsinstrumente um Schwankungen im Arbeitsaufkommen schnell ausgleichen zu können. In Fällen in denen Betriebe sonst ganz auf neue Beschäftigung verzichten würden, greifen sie auf diese Form des Personaleinsatzes zurück.


Zeitarbeit ist nachweislich kein Instrumentarium zu Lasten der Stammbelegschaften in den Betrieben. Knapp zweidrittel der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer waren zuvor ohne Beschäftigung. Seit April 2009 sind in der Zeitarbeit mehr als 340.000 vollwertige sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Arbeitsplätze entstanden.


Für die jetzt circa 950.000 Zeitarbeitnehmer/innen (Stand März 2011) gelten seit Ende des Jahres 2011 Tarifverträge und mittlerweile auch -über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz- Mindestlöhne. In Deutschland sind – im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – Zeitarbeitskräfte bei ihren Zeitarbeitsfirmen fest angestellt. Das bedeutet, dass sie, wenn sie in einem entleihenden Betrieb nicht mehr beschäftigt werden können, nicht arbeitslos werden, sondern in der Zeitarbeitsfirma weiter beschäftigt sind.

Aktuelle Entwicklungen

Seit dem 1. Mai 2011 fallen die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weg. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer in der EU in einem anderen europäischen Land leben und arbeiten dürfen. Für Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland gelten die von den deutschen Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestlöhne nicht. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber -insbesondere auch auf Intervention der Arbeitgeberverbände - reagiert und die tariflich garantierten Mindestlöhne auch auf Arbeitnehmer erstreckt, die aus den europäischen Mitgliedsstaaten kommen.

Die darüber hinaus gehenden Forderungen, insbesondere der Gewerkschaften, nach einer gesetzlich vorgeschriebenen pauschalen Anwendung des sogenannten "equal pay/equal treatment" Gedankens auf die Zeitarbeit würde die Zeitarbeit in Deutschland massiv gefährden wenn nicht sogar in ihrer Existenz bedrohen. Mit diesem Ansatz, gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Mitarbeitern im Entleihbetrieb, konterkarieren die Gewerkschaften zudem ihre tarifpolitische Eigenständigkeit.

Die Sozialpartner haben bisher immer bewiesen, dass sie in der Lage sind eigene und praxisgerechte Lösungen zu finden, um Arbeits- und Entgeltbedingungen sozialgerecht weiter zu entwickeln. Die Zusammenarbeit hat im Bereich der Zeitarbeit schon bei dem Verbot des sogenannten Drehtüreffektes (das Verbot, Stammmitarbeiter ausschließlich zur Senkung von Lohnkosten in eigens dafür gegründete Zeitarbeitsunternehmen zu überführen) und den tarifvertraglichen Mindestlöhnen funktioniert.

Fakt ist

  • Zeitarbeit ist weiterhin eine Wachstumsbranche. Seit 1991 hat sich die Anzahl der Zeitarbeitnehmer verfünffacht. Sie ist eines der wichtigsten Flexibilisierungsinstrumente in der Arbeitswelt.
  • Zeitarbeit ist nach wie vor eine der Brücken in den ersten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte.
  • Die Zeitarbeitsbranche hat mit den bis 2013 gültigen Tarifverträgen gezeigt, dass sie in der Lage ist, Arbeitsbedingungen sowie auch Entgelte eigenständig festzulegen.

UVN Position

  • Der Jobmotor Zeitarbeit darf nicht ins Stocken geraten. Neue Beschränkungen der Zeitarbeit würden den Unternehmen die notwendigen Flexibilitätsreserven nehmen.
  • Die Zeitarbeitsbranche muss weiterhin den Unternehmen bedarfsgerecht Personalreserven zur Verfügung stellen können.
  • Weitergehende gesetzliche Regelungen in der Zeitarbeit in Richtung Equal Pay oder Equal Treatment sind nicht erforderlich und stünden im Widerspruch zu den in der Zeitarbeitsbranche ausgehandelten Tarifverträgen.

Kontakt UVN

Für Fragen und Anregungen rund um die Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung steht Ihnen Herr Ilgenfritz-Donné gerne zur Verfügung.

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