Begleitausschüsse EFRE und ESF
Die Durchführung der Förderprogramme aus den Strukturfonds der europäischen Union (EFRE und ESF) obliegen der Begleitung des Begleitausschusses gem. Art. 63 der VO (EG) Nr. 1083/2006. Die Begleitausschüsse für den ESF und EFRE wurden fondspezifisch eingerichtet, d. h. es gibt einen EFRE- und einen ESF-Begleitausschuss auf Landesebene. Beide Begleitausschüsse begleiten sowohl das RWB (Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) als auch das Konvergenz-Programm der jeweiligen Fonds.
Die UVN sind mit beratender Stimme Mitglied in den Begleitausschüssen EFRE und ESF. Die Begleitausschüsse sind von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Gewerkschaften, Umweltverbänden, Sportverbänden sowie niedersächsischen Ministerien paritätisch besetzt. Die UVN vertreten hier gemeinsam mit den Kammern die Interessen der Wirtschaft.
Eine wichtige Aufgabe der Begleitausschüsse ist es, den jährlichen Durchführungsbericht zu billigen. Für jeden Fonds und für jedes Zielgebiet wird ein eigener Durchführungsbericht erstellt, der von dem jeweiligen Begleitausschuss zu billigen und danach an die EU-Kommission weiterzuleiten ist. Die EU-Kommission überzeugt sich anhand dieses Berichtes über die effektive und ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Operationellen Programms (OP).
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um die Begleitausschüsse steht Ihnen Herr Christoph Meinecke gerne zur Verfügung.



