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Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

Energiepolitik

CO2-Strompreiskompensation

Die Strompreise für die deutsche Industrie sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, insbesondere durch staatliche Maßnahmen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Ökosteuer und den europäischen Emissionshandel. Bereits heute sind die deutschen Industriestrompreise im direkten Vergleich zu den Verhältnissen für wichtige inner- und außereuropäische Wettbewerber nicht mehr konkurrenzfähig.

Die Energieversorger haben die CO2-Zertifikate in den ersten beiden Emissionshandelsphasen (2005–2007 und 2008–2012) überwiegend kostenfrei erhalten. Da die Zertifikate einen Marktpreis haben, den die Energieversorger durch Veräußerung im Rahmen des Handels erzielen können, haben sie den Marktwert für die Zertifikate in den Strompreis einbezogen.

Aktuelle Entwicklungen

Ab 2013 werden die Zertifikate auch für die Energieversorger kostenpflichtig, so dass sie diese  beim Staat ersteigern oder anderweitig am Markt erwerben müssen. Dadurch nimmt zwangsläufig auch die Belastung der industriellen Stromkunden weiter zu.

Da zudem die Gesamtmenge der zur Verfügung stehenden CO2-Zertifikate stetig abnimmt, werden die Strompreise realistischen Schätzungen zufolge durch die Einpreisung weiter steigen. Zusätzlich müssen stromintensive Unternehmen wie bisher eigene Zertifikate kaufen.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ab 2013 sieht die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten durch nationale Regelungen eine Kompensation  für die durch den Emissionshandel bedingten indirekten Kosten vorsehen können (Art. 10a Abs. 6). Die nationalen Regelungen müssen jedoch im Einklang mit EU-Beihilferecht stehen. Daher müssen zunächst die bestehenden Umweltbeihilfeleitlinien überarbeitet werden, bevor eine nationale Regelung umgesetzt werden kann.

Für viele energieintensive Grundstoffindustrien ist Strom ein produktionsnotwendiger „Rohstoff“ und wichtiger Kostenfaktor. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und Planungs- und Investitionssicherheit zu haben, brauchen Unternehmen frühzeitig Rechtssicherheit über die Ausgestaltung der CO2-Kompensation.

In ihrer Stellungnahme zur EU-Konsultation über die beihilferechtlichen Leitlinien der Strompreiskompensation hat sich die Bundesregierung für eine Vollkompensation sowie vertretbare Zugangskriterien ausgesprochen. Dieses Ergebnis wird von der niedersächsischen Wirtschaft begrüßt. Nun gilt es allerdings, diese Position auf europäischer Ebene auch durchzuhalten.

UVN Position

  • unverzüglich und in engem Kontakt mit der Industrie ein entsprechendes nationales System zur finanziellen Kompensation der durch den EU-Emissionshandel bedingten indirekten Kosten, um Planungssicherheit zu schaffen
  • eine vollständige, auf Verbrauchsbenchmarks basierte CO2-Strompreiskompensation sowie ein Einwirken der Bundesregierung auf die EU-Umweltbeihilfeleitlinien hinsichtlich einer größtmöglichen Freiheit für die auf nationaler Ebene zu entwickelnden Kompensationssysteme

Kontakt UVN

Für Fragen und Anregungen rund um das Thema CO2-Strompreiskompensation steht Ihnen Frau Anne Heitland gerne zur Verfügung.

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