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Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung

Emmissionsrechtehandel

Der Emissionsrechtehandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel, Schadstoffemissionen mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren. In der Europäischen Union wurde der EU-Emissionsrechtehandel für Kohlendioxidemissionen 2005 durch die Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie gesetzlich eingeführt. Es ist das weltweit erste multinationale Emissionsrechtehandelssystem. Mittlerweile befinden wir uns bereits in der zweiten Handelsperiode (2008-2012). Vorrangiges Ziel ist es, durch den Emissionsrechtehandel die im Kyoto-Protokoll festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Aktuelle Entwicklungen

Nach dem Auslaufen der 1. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls soll das Emissionsrechtehandelssystem in der dritten Handelsperiode (2012 – 2020) mit deutlich anderen Regelungen fortgeführt werden. Diese sind in der Änderungsrichtlinie 2009/29/EG normiert, die im Juni 2009 in Kraft getreten ist. Mitte Februar 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) verabschiedet, mit der die Änderungen in deutsches Recht umgesetzt werden sollen.

Ab 2012 werden auch der Luftverkehr und ab 2013 weitere emissionsintensive Industriebranchen in den Emissionsrechtehandel einbezogen. Die Gesamtemissionsmenge für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen sinkt ab 2013 kontinuierlich um 1,74 Prozent pro Jahr. Dadurch soll der Emissionsrechtehandel zwischen 2013 und 2020 den größten Beitrag zur Treibhausgasminderung in Europa leisten. Daneben wird es EU-einheitliche Zuteilungsregeln geben. Auch die Energieversorger werden ab 2013 in den kostenpflichtigen Emissionshandel einbezogen – bisher haben diese die notwendigen Zertifikate kostenlos erhalten.

UVN Position

Die niedersächsische Industrie bekennt sich zum Klimaschutz. Der Emissionsrechtehandel kann ein wichtiges Instrument sein, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Da die EU für ca. 15 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich ist, sind jedoch vor allem internationale Anstrengungen erforderlich, um die notwendigen globalen Emissionsminderungen zu erreichen.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Industrie. Die einseitige Belastung der emissionshandelspflichtigen Anlagen im Vergleich zu ihren außereuropäischen Wettbewerbern muss minimiert werden.

Kontakt UVN

Für Fragen und Anregungen rund um den Emmissionsrechtehandel steht Ihnen Frau Anne Heitland gerne zur Verfügung.

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