Landesregierung bewegt sich mit Entscheidung zum Vergabegesetz auf europarechtlich sicherer Seite
Statement der UVN zur Stellungnahme des DGB zum neuen Vergabegesetz. Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer, erklärt:
„Die Forderung des DGB, die Tariftreueerklärung erheblich auszuweiten, ist vergaberechtlich äußerst bedenklich, da die Gefahr besteht europarechtswidrig zu handeln und damit ein unwirksames Landesvergabegesetz und europarechtswidrige Vergaben zu riskieren. Das Land bewegt sich hier mit der getroffenen Regelung auf der europarechtlich sicheren Seite.
Starre und undifferenzierte gesetzliche Mindestlöhne – auch wenn Sie nur mit Hilfe des Vergaberechtes durchgesetzt werden sollen – gefährden die Tarifautonomie sowie Arbeitsplätze.
Nicht Dumpinglöhne, sondern differenzierte Lohnfindungen, die nach Branchen, Regionen und Qualifikation unterscheiden, werden von den niedersächsischen Unternehmen angestrebt. Davon profitieren am Ende die Region und ihre Bürger genauso wie der Wirtschaftsstandort.“
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