Unternehmenssteuerrecht
Unternehmen sind mit einer Vielzahl von steuerlichen Vorschriften konfrontiert, die sie in der unternehmerischen Praxis beachten müssen.
Zu Beginn des Jahres 2008 ist das Unternehmenssteuerrecht durch eine umfangreiche Steuerreform umgestaltet worden. Mit dieser Reform verfolgte die Bundesregierung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Standortwettbewerb fit zu machen. Die Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 25 auf 15 Prozent, die Einführung der sog. Zinsschranke sowie eine höhere Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer sind nur einige Beispiele für Bestandteile der Reform.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Reform in vielen Bereichen nachgebessert werden muss. Daher hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag wesentliche Kernbereiche einer Nachbesserung des deutschen Steuerrechts benannt. Neben zentralen Vorhaben zur strukturellen Fortentwicklung des Steuerrechts wurden insbesondere auch Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts eine hohe Bedeutung eingeräumt.
Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden auch Nachbesserungen an der Unternehmenssteuerreform 2008 vorgenommen. Das betrifft beispielsweise die Zinsschranke, die Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Mantelkauf und die Erweiterung der Hinzurechnungsvorschriften innerhalb des Gewerbesteuergesetzes.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat im Dezember 2010 ein Maßnahmenpaket mit 41 Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Darin enthalten sind sowohl Maßnahmen, die einer gesetzgeberischen Initiative bedürfen als auch andere Vereinfachungen. Nachdem der Gesetzentwurf im Bundesrat im ersten Anlauf zunächst keine Mehrheit gefunden hat, wurde das Gesetz schließlich am 23. September 2011 auch im Bundesrat verabschiedet. Auf Kritik der Länderkammer war insbesondere der Passus gestoßen, wonach Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollten, nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben.Im Vermittlungsausschuss einigten sich die Teilnehmer nun darauf, diesen umstrittenen Passus zu streichen.
Ziel des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 ist laut Gesetzesbegründung die Rationalisierung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden.
Trotzdem besteht aktuell weiterer Reformbedarf. In Zeiten hoch verschuldeter Haushalte hat eine Nachbesserung des Steuerrechts mit dem Ziel der Vereinfachung für die Wirtschaft besondere Priorität.
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um das Unternehmenssteuerrecht steht Ihnen Frau Anne Heitland gerne zur Verfügung.




