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UVN: Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit führt zu mehr Teilzeitbeschäftigung, benachteiligt Bewerberinnen und verschärft Fachkräftemangel

4. April 2017

Zum geplanten Rückkehrrecht der Bundesregierung von Teilzeit in Vollzeit sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Teilzeitbeschäftigte wollen zwar häufig ihre Arbeitszeit verlängern, meistens aber nur in geringem Umfang.* Der Rechtsanspruch auf eine Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit würde in erster Linie mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dazu motivieren für unbestimmte Zeit in Teilzeit zu arbeiten. Das würde unser Fachkräfteproblem extrem verschärfen.

Außerdem macht ein solcher Rechtsanspruch eine vorausschauende Personalplanung gerade für Mittelständler, aber auch für größere Unternehmen unmöglich. Auch würden vor allem Bewerber und Bewerberinnen darunter leiden.

Unsere Unternehmen suchen händeringend nach Fachkräften und unterstützen aktiv dabei, die Planungen aus der Teilzeit in die Vollzeit umzusetzen. Das Rückkehrrecht in Vollzeit würde diesen Motor aber ins Stottern bringen und den Fachkräftemangel verschärfen.“

*Keinesfalls kann angenommen werden, dass überwiegend ein Wunsch nach Vollzeit besteht. So geben nur 13 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in einer aktuellen Befragung des IW Köln an, keine Vollzeitbeschäftigung gefunden zu haben. (https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/holger-schaefer-joerg-schmidt-arbeitszeitwuensche-von-frauen-und-maennern-319256)

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