Kommunalwirtschaftliche Betätigung
Im Zuge knapper Kassen versuchen Kommunen immer öfter im Wettbewerb zur Privatwirtschaft Finanzmittel zu generieren. Die UVN wenden sich strikt gegen diese Konkurrenz, die auf Grund der Möglichkeit der Quersubventionierung, fehlender Besteuerung und Vorteilen in der Ausschreibung von Aufträgen regelmäßig als unlauter zu bezeichnen ist.
Aktuelle Entwicklungen
Insbesondere Beteiligungsverfahren zur gesetzlichen Regelung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung sind von besonderem Interesse für die UVN. In anderen Bundesländern zeigt sich aktuell ein starker Trend zur Rekommunalisierung von wirtschaftlichen Aktivitäten.
Die UVN konnten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erreichen, dass nunmehr die niedersächsische Kommunalverfassung im Entwurf die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen kommunalwirtschaftliche Betätigung explizit vorsieht. Auf Bundesebene arbeiten die UVN eng mit dem BDI zusammen. Dieser spricht sich ebenfalls vehement gegen kommunalwirtschaftliche Betätigungen insbesondere in den Bereichen Energiewirtschaft, Telekommunikationsdienstleistungen, Wasserwirtschaft und öffentlicher Personennahverkehr aus.
UVN Positionen
Kommunalwirtschaftliche Betätigungen, die über Vorgaben des Grundgesetzes und damit der Daseinsvorsorgepflicht der Kommunen hinausgeht, sind zu unterbinden.
Kontakt UVN
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Kommunalwirtschaftliche Betätigung steht Ihnen Herr Christoph Meinecke gerne zur Verfügung.




