Presse

Corona-Soforthilfe über die NBank beantragen für Kleinstunternehmen & Soloselbständige sowie Kleinunternehmen

25. März 2020

Aktualisierung 31.3.2020

Die Richtlinien und Antragstellung zur Umsetzung des Bundesprogramms „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ und „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ wurden optimiert. Es muss u.a. nur noch ein Antrag auf Bundesmittel gestellt werden. Alle bisher gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit, Sie werden direkt von der NBank über weitere Schritte informiert. Künftige Antragssteller*innen finden hier die neuen Formulare der NBank https://www.soforthilfe.nbank.de/

Unternehmen bis 5 Beschäftigte können nun bis zu 9.000 €, bis 10 Beschäftigte 15.000 €, mit 11-49 Beschäftigten bis zu 20.000 € und mit 31 – 49 Beschäftigten bis zu 25.000 € zur Deckung ihres betrieblichen Defizits erhalten (Saldo Einnahmen minus Ausgaben). Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Bund & Land weisen darauf hin, dass eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nicht Bestandteil der Förderung sein kann. In diesem Fall ist ergänzend die Grundsicherung (ALG II) zu beantragen.

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25.3.2020

Die Auswirkungen der Corona-Krise werden so groß sein, wie wir sie mindestens seit 2008/2009 nicht mehr erlebt haben. Allein an den Antragszahlen für Kurzarbeit, bisher 17.000 Anträge, kann man dies bereits erkennen.

Am 25.03.2020 entscheidet der Landtag über die Fördermittel. Ab Nachmittag können dann 2 Fördermaßnahmen beantragt werden über www.nbank.de

1) nicht rückzahlbare Zuschüsse (3.000 – 20.000 Euro innerhalb von 72 Stunden auszahlbar ) sowie
2) ein Kreditprogramm über zehn Jahre, das die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei ist.

Außerdem
wird das Bundesprogramm in ein bis zwei Wochen freigeschaltet. Dies fördert mit ähnlichen Beträgen und ist kombinierbar mit den Landesmitteln, „wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. Die Inanspruchnahme aller Mittel darf nicht zur Überförderung führen.“

Hotline Förderberatung der NBank  Tel 0511 30031 333

Als Download ein Zusammenstellung aller Hilfsangebote von Bund und Land (Quelle NBank) als PDF.

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