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UVN: Neuregelung zur Grundsteuer darf nicht zum Einstieg in die Vermögenssteuer werden

10. April 2018

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ erklärt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen:

„Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung bis 2019. Dabei darf die Politik die Neufestsetzung der Bewertungsgrundlage nicht zum Einstieg in die Vermögenssteuer werden lassen. Die bürokratische, komplizierte und aufwendige Neubewertung aller Grundstücke und darauf errichteten Immobilien soll die Vermögenssteuer durch die Hintertür bringen. Denn als ein Grund für die Verfassungswidrigkeit einer solchen Steuer wurde immer wieder der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand  im Vergleich zum Steuerertrag gesehen. Eine Vermögenssteuer bedroht als Substanzsteuer die deutschen Familienunternehmen und wird die Rahmenbedingungen weiter verschlechtern.

Zudem wird eine Vermögenssteuer auf Immobilien durch die Weitergabe der Kosten an die Mieter auch zu einer weiteren Steigerung der Wohnkosten führen. Dies kann und darf politisch nicht gewollt sein.“

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