Presse

UVN: Tarifeinheitsgesetz ist verfassungsgemäß und vereint alle Interessen

11. Juli 2017

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz als verfassungsgemäß erklärt.

Die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit hat sich in der Praxis bewährt und ist dringend notwendig, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe bleiben damit ausgeschlossen.

Die Präzisierung, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu berücksichtigen hat, entspricht schon heute dem Geist der Tarifeinheit. In die konkrete Ausgestaltung werden wir uns aktiv mit einbringen.“

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