Presse

UVN zur Stechuhr-Pflicht: „Schildbürgerstreich aus Brüssel“

14. Mai 2019

Entscheidung des EuGH dreht die Uhr um Jahrzehnte zurück

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet zu vollständiger Arbeitszeiterfassung
  • „Ein weiterer Bürokratie-Tsunami aus Brüssel“
  • Modern und zeitgemäß ist flexibles Arbeiten

Die Richter am EuGH sind der Auffassung, dass die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Zur EuGH-Entscheidung sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): „Man reibt sich verwundert die Augen: Das ist ein Schildbürgerstreich aus Brüssel. Die Stechuhr glaubten wir auf dem Weg des Aussterbens. Modern und zeitgemäß für die Arbeitswelt 4.0 sind Vertrauensarbeitszeit und Home Office – insgesamt flexibles Arbeiten.

Der EuGH dreht hier die Uhr um Jahrzehnte zurück. Auf die Unternehmen kommt nach der Datenschutzgrundverordnung nun ein neuer Bürokratie-Tsunami zu. Da dies halbwegs ertragbar nur digital gelöst werden kann, werden wir den Beschäftigtendatenschutz neu diskutieren müssen. Niemand will das gläserne Unternehmen und auch nicht den gläsernen Arbeitnehmer.“

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