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UVN: Zusätzlicher Feiertag ist und bleibt falsch

19. Juni 2018

Zum heute im niedersächsischen Landtag beschlossenen Reformationstag als zusätzlichen Feiertag erklärt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen: „Der zusätzliche Feiertag ist und bleibt falsch. Er stellt einen Wettbewerbsnachteil für niedersächsische Unternehmen dar, denn die Wirtschaft muss den freien Tag bezahlen.

Rechnet man in Niedersachsen Feiertage und Sonntage sowie einen Teil der Samstage heraus, da außer im Einzelhandel die meisten eine 5-Tage-Woche haben, bleiben etwa 260 echte Werktage pro Jahr. Urlaubstage sind noch gar nicht eingerechnet. Rechnerisch werden an jedem dieser Werktage in Niedersachsen etwas über 1 Milliarde Euro erwirtschaftet. Was davon nicht an anderen Tagen nachgeholt wird, geht Niedersachsen an Wirtschaftsleistung verloren. Wenn wir das viel beschworene Bayern wirtschaftlich einholen wollen, sollten wir eher mehr arbeiten als weniger.

Zudem könnte der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung wegen der Einführung eines zusätzlichen Feiertages steigen. In Sachsen zahlen abhängig Beschäftigte 0,5 Prozent mehr Beitrag zur Pflegeversicherung als in anderen Bundesländern, weil dort der Buß- und Bettag 1995 nicht gestrichen wurde.“

Hintergrund: Die bundesrechtliche Regelung im Sozialgesetzbuch (§ 58 SGB XI) sieht nur für den bundesweit einheitlichen Feiertag zum 500. Jahrestag der Reformation eine Ausnahme vor: „Die Beiträge der Beschäftigten erhöhen sich nicht, wenn Länder im Jahr 2017 den Reformationstag einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag erheben.“

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