Um die Server der Bundesagentur für Arbeit zu entlasten, bieten wir hier Formulare zum Download an. Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus, hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichtert bis 31.12.2020. Kurzarbeitergeld beantragen, bedeutet erstens eine „Anzeige“ zu machen (Voraussetzung) und danach einen Antrag (Verfahren) zu stellen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich. Anzeige und Antrag finden Sie links zum Download. Hinweis Folgende
Weiter lesen Gepostet in Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, Arbeitsmarkt und Beschäftigung von Erik von Hoerschelmann am 26 März 2020 Tags: Kurzarbeitergeld