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UVN: EuGH bestätigt EEG-Ausnahmen für Industrie

28. März 2019

„Jetzt muss alles im EEG auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt.“

  • EuGH bestätigt: Ausnahme von EEG ist keine staatliche Beihilfe.
  • Energieintensive Industrie in Deutschland hat Wettbewerbsnachteil durch EEG-Umlage.
  • Alles, was auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen wurde, gehört auf den Prüfstand.

Die Europäische Kommission hat im November 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 als Beihilfe deklariert. Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die darin enthaltenen Ausnahmen für energieintensive Industrie keine staatliche Beihilfe darstellt. Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf. Der Klageweg ist abgeschlossen.

Dazu sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): „Das Urteil bringt endlich Klarheit und Rechtssicherheit. Der EUGH hat klargestellt, dass der deutsche Gesetzgeber souverän über Ausnahmen entscheiden kann. Die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission finden auf das EEG keine Anwendung. Jetzt muss alles im EEG auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt.

Die Unternehmen stehen in einem harten internationalen Wettbewerb. So wird Kupfer an einer Börse zu einem weltweit einheitlichen Preis gehandelt. Die Energiekosten, die für das Recycling von Kupfer aus alten Handys benötigt wird, können nicht auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage treibt den Strompreis in die Höhe und bildet einen Wettbewerbsnachteil für die Industrie in unserem Land.“

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