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UVN Position: Wettbewerbsfähige Energiepreise für Investitions- und Planungssicherheit

1. März 2017

  • Integration Erneuerbarer Energien in den Markt bei gleichzeitigem Abbau von Subventionen für deren Erzeugung.
  • So wenig staatliche Regulierung wie möglich – Stärkung des Marktes bei allen anstehenden Fragen.
  • Zuverlässigkeit der Landesregierung in puncto Versorgungs- und Investitionssicherheit für niedersächsische Unternehmen.

Auch in Zukunft muss es darum gehen, eine hohe Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz zu gewährleisten, wenn Niedersachsen seinen Wirtschaftsstandort attraktiv und wettbewerbsfähig erhalten will.

Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien ist keine neue Technologie mehr, sodass das EEG 2016 die Erneuerbaren als etabliert behandelt und somit eine Basis schafft, um die Kosten zu stabilisieren und die Akzeptanz in die Energiewende zu stärken. So wird die Höhe der EEG-Förderhöhe für Windenergie an Land, für Windenergie auf See, für Photovoltaik und ggf. später für Biomasse nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibung wettbewerblich am Markt bestimmt. Politik entscheidet zukünftig nur noch über die Zubaumenge. Dabei darf jedoch die Planung der Energiezukunft bis 2050 nicht dergestalt politisch gesteuert sein, dass sie Innovationen lähmt.

Im Wärmesektor kann es beispielsweise erheblich günstiger sein, durch Modernisierung Effizienzpotentiale zu erreichen, und auch die Flexibilität herkömmlicher Gaswerke im Kontext mit der volatilen Einspeisung aus Erneuerbaren Energien bleibt unverzichtbar.

Gleichzeitig sind im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft eine sorgfältige Kostenkontrolle beziehungsweise ausreichend Effizienzanreize erforderlich.

Das aktuelle Monitoring zur Energiewende macht deutlich, dass der gesamte Primärenergieverbrauch bei weitem nicht in dem Maße sinkt, wie es erforderlich wäre.

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