Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsmarkt und Beschäftigung

Bildung, Integration und Gesellschaftspolitik

Digitalisierung

Energie- und Klimapolitik

Nachhaltigkeit und Gesundheitspolitik

Steuern und Finanzpolitik

Umweltpolitik

Wirtschafts- und Industriepolitik

UVN Positionen: Rentenpolitik

1. März 2017

  • Rente mit 63 und Mütterrente abschaffen.
  • Flexibles Renteneintrittsalter unbürokratisch ermöglichen.
  • Verpflichtende Betriebsrenten verhindern.
  • Steuerliche Entlastung bei der betrieblichen Altersvorsorge schaffen.

Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind für Deutschland für die nächsten Jahrzehnte klar messbar. Für das Jahr 2030 wird prognostiziert, dass ein Beitragszahler auf einen Rentner kommt. Dass in diesem Falle gegenzusteuern ist und Änderungen in der Rentenpolitik notwendig sind, ist offensichtlich. Vor diesem Hintergrund haben die UVN bereits vor der Rentenreform die Rente mit 63 und die Mütterrente der großen Koalition in Berlin scharf kritisiert.

Hinzu kommt, dass es immer mehr Menschen gibt, die – auch wenn sie das Rentenalter überschritten haben – gerne weiter arbeiten möchten. Dies ist aktuell finanziell sehr unattraktiv. Es gibt aber keinen Grund, denjenigen den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren, die dazu noch Willens und in der Lage sind. Der gegenwärtige Entwurf der „Flexi-Rente“ des Bundesarbeitsministeriums gewährleistet dies nicht. Dies muss jedoch unbürokratisch möglich sein.

Das in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz fördert die freiwilligen Betriebsrenten. Dies ist der richtige Weg, da eine Verpflichtung zu einer betrieblichen Altersversorgung gerade kleine und mittlere Betriebe überfordern würde.

 

Für die betriebliche Altersvorsorge stellt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank eine große Belastung dar. Unternehmen müssen für Direktzusagen höhere Pensionsrückstellungen aufbauen, um die Altersvorsorgeansprüche ihrer Belegschaft zu erfüllen. Dabei wird der Aufwand steuerlich bisher unzureichend berücksichtigt. Vielmehr liegt die Belastung für die Unternehmen durch die Besteuerung fiktiver Gewinne deutschlandweit bei ca. 20-25 Milliarden Euro. So wird den Unternehmen Liquidität entzogen, die nicht für Investitionen zur Verfügung steht. Eine Absenkung des steuerrechtlichen Zinssatzes würde dem entgegenwirken.

< Zurück zur Übersicht